Urlaub in Glowe auf Rügen

AGB für die Vermietung von Ferienzeit-Rügen 

§ 1 Buchung/Buchungsbestätigung  

Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an: info@ferienzeit-ruegen.de, oder telefonisch unter: 0152 340 077 64.  

Können wir Ihnen das gewünschte Ferienobjekt für den angefragten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Objektes, den Mietvertrag sowie die Rechnung. Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2) sowie Vorliegen des vom Mieter und Vermieter unterschriebenen Mietvertrages rechtskräftig. Informationen zu den Mietpreisen können Sie unserem Internetauftritt www.ferienzeit-ruegen.de entnehmen.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen 

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 8 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung inklusive Kaution ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.   

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz (nach §247 BGB) zu verlangen.  Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 Euro zu erstatten.

Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, der volle Rechnungsbetrag muss spesenfrei unserem Konto gutgeschrieben werden. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung. EC- und Kreditkarten, sowie Schecks, können als Zahlungsmittel nicht angenommen werden. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

 

§ 3 An- und Abreise  

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort durch den Vermieter. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.   

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10:00 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Objekt ist am Abreisetag gemäß der vorliegenden Hausordnung besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Die Mülleimer sind zu entleeren, der Kühlschrank sowie der Geschirrspüler und Waschmaschine müssen ausgeräumt sein.  

 

§ 4 Objekt/Haftung  

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Hausmeisterservice hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar, z.B. Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und ggf. den Einbau neuer Schlösser.  

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Objekten vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Objekte, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei dem Vermieter.  

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

§ 5 Aufenthalt  

Das Objekt darf nur von der in der Buchung angegebenen Personenanzahl benutzt werden. Sollte das Ferienhaus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.   

Eine Untervermietung und Überlassung der Häuser an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an eine dritte Person weitergegeben werden.   

Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienhäuser sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.   

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

In den Ferienobjekten herrscht ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale von 200,00€ in Rechnung stellen.

 

§ 6 Reiserücktritt  

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stornierung eines Ferienhauses 30 bis 50 Tage vor Anreise berechnen wir eine Stornogebühr von 50 % des Mietpreises. Im Falle des Rücktritts ab 30 Tage vor Anreise berechnen wir eine Stornogebühr von 80 % des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise oder Rücktritt ab 5 Tage vor Anreise wird der Gesamte Rechnungsbetrag fällig. Bei Umbuchungen oder Rücktritten wird in jedem Fall eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittversicherung.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzten, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 8 Gerichtstand & Gerichtsort

Gerichtsstand und Gerichtsort ist Neuss

Norbert & Elke Nefen
Lanzerather Feldstraße 2b
41472 Neuss